top of page
Mehrere Hände, die sich gegenseitig unterstützen – Symbolbild für Solidarität und Sozialbestattung

Sozialbestattung 
würdevoller Abschied, auch wenn Mittel fehlen

Nicht jede Familie kann Bestattungskosten tragen. In solchen Fällen kann das Sozialamt die erforderlichen Kosten übernehmen. Wir beraten Sie einfühlsam, klären die Voraussetzungen und unterstützen bei der Antragstellung – damit ein würdiger Abschied möglich ist.

Was bedeutet „Sozialbestattung“?

Unter Sozialbestattung versteht man die Bestattung, deren erforderliche Kosten auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden können – wenn die hierfür gesetzlich verpflichtete Person (z. B. Kinder, Eltern, Ehepartner, Erben) die Kosten nicht tragen kann. Grundlage ist § 74 SGB XII.

Voraussetzungen (Kurzüberblick)

  • Unzumutbarkeit der Kostentragung anhand Einkommen/Vermögen der verpflichteten Person(en).

  • Nachlass wird vorrangig verwendet (sofern vorhanden).

  • Antrag beim zuständigen Sozialamt (bestenfalls frühzeitig).

  • Entscheidung immer im Einzelfall.

​Hinweis: Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob eine Kostenübernahme in Frage kommt, und bereiten die Unterlagen vor.

Welche Kosten gelten als „erforderlich“?

Übernommen werden in der Regel schlichte, notwendige Leistungen, z. B.:

  • Hygienische Versorgung, einfacher Sarg bzw. einfache Urne

  • Überführungen in erforderlichem Umfang

  • Kremation oder Grab‑/Beisetzungsgebühren (je nach Art)

  • Notwendige amtliche Gebühren & Unterlagen

  • Schlichte Trauerfeier/Abschied im erforderlichen Rahmen

 

Nicht übernommen werden in der Regel Wahl‑/Zusatzleistungen, z. B.:

  • Aufwendige Sarg-/Urnenmodelle, exklusive Ausstattung

  • Umfangreiche Blumendekoration, Live‑Musik, Bewirtung

  • Grabpflege oder besondere Grabmale (sofern nicht als erforderlich anerkannt)

Ablauf – in 5 Schritten

  1. Soforthilfe: Im Trauerfall sind wir 24/7 erreichbar (0175 4061187).

  2. Beratung: Prüfung, ob eine Sozialbestattung in Frage kommt.

  3. Unterlagen sammeln: Wir geben Ihnen eine klare Liste (s. u.) und erstellen ein Kostenangebot für das Amt.

  4. Antrag beim Sozialamt: Wir unterstützen beim Ausfüllen/Einreichen und der Kommunikation.

  5. Durchführung: Nach Entscheidung des Amtes organisieren wir die Bestattung würdevoll und transparent.

Benötigte Unterlagen

  • Personen‑ & Sterbeunterlagen: Personalausweis, Sterbeurkunde (sobald vorhanden), Familienstandsnachweise

  • Nachweise zur finanz. Situation der verpflichteten Person(en): Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, ggf. Bescheide (z. B. Bürgergeld/Grundsicherung)

  • Nachlass‑Informationen (falls vorhanden)

  • Kostenangebot des Bestattungshauses (stellen wir aus)

  • Ggf. Vollmachten

Fristen & Zuständigkeit

  • So früh wie möglich beantragen (ideal: vor Beauftragung umfangreicher Leistungen).

  • Die Geltendmachung ist auch noch kurze Zeit nach der Bestattung möglich – bitte sprechen Sie uns an.

  • Zuständig ist i. d. R. das örtliche Sozialamt (je nach Fall Sterbeort, Wohnort oder der bisher zuständige Träger). Wir nennen Ihnen die richtige Stelle und stellen den Kontakt her

Unsere Unterstützung

  • Empathische Erstberatung inkl. Plausibilitätscheck

  • Kostenaufstellung/Angebot in behördengerechter Form

  • Formularhilfe & Kommunikation mit dem Amt

  • Schlichte, würdevolle Gestaltung der Abschiednahme

  • Transparente Kosten ohne Überraschungen

Kontakt & Beratung

Sie denken, eine Sozialbestattung könnte für Sie zutreffen?


Wir prüfen das gemeinsam und übernehmen die Antragstellung mit Ihnen.

Firmenlogo Bestattungshaus-Vergiss"mich"nicht – einfühlsame Bestattungen in Augsburg

Unsere Erreichbarkeit & Rechtliches:

0175-4061187

0821-45401099

0821-45401098

Montag-Freitag:  09:00-17:00 Uhr

Alfred-Nobel-Str. 9, 86156 Augsburg (Südeingang)

Auch an Sa., So. & Feiertage erreichbar.

Bitte immer einen Termin vereinbaren, da wir aufgrund von Hausbesuchen zeitweise außer Haus sind.

​© 2025 Bestattungshaus-Vergiss"mich"nicht

bottom of page